Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 1007/17 E,F

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2014 vom 16.12.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.2.2017 wird dahingehend geändert, dass der verbleibende Verlustvortrag auf 9.669 € erhöht wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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