Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 57/18 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 23.2.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2017 wird dahingehend geändert, dass um 439,68 € höhere Werbungskosten als bisher bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte zu jeweils 50 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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