Beschluss vom Finanzgericht Münster - 8 V 2/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


Gründe:

I.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

II.

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