Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 3618/18 E

Tenor

Der Bescheid für 2012 über Einkommensteuer vom 14.02.2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2018 wird dahingehend geändert, dass die für die Ermittlung der Steuerfestsetzung zu berücksichtigenden Kapitalerträge um 66.000,- € auf 500 € reduziert werden.

Die Neuberechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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