Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 2613/20 F

Tenor

Der Bescheid für 2017 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 17.08.2020 wird dahingehend geändert, dass zusätzlich Sonderbetriebsausgaben der Beigeladenen i.H.v. 47.900 € gewinnmindernd berücksichtigt, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf 34.226 € festgestellt und anteilig in Höhe von 33.726 € der Beigeladenen zugerechnet werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.


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Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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Gründe:

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