Urteil vom Finanzgericht Münster - 6 K 1524/25 E

Tenor

Der Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 20.06.2024 und die Einspruchsentscheidung vom 02.06.2025 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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