Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Sa 585/97

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.03.1997 - 2 Ca 1323/96 - wird zurückgewiesen.

Klarstellend wird der Tenor des Urteils wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Widerspruch des Konkursverwalters gegen das angemeldete Vorrecht in Höhe eines Betrages von 63.741,-- DM unbegründet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/6, der Beklagte zu 5/6.

Die Revision wird zugelassen.


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