Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 44/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.05.2004 teilweise abgeändert und der Hilfsantrag der Beteiligten zu 1. und 2. zurückgewiesen. Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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