Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 528/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte X. u.a. wird der Streit-

wertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2005

teilweise abgeändert und der Streitwert des Prozessvergleichs

vom 11.04.2005 anderweitig auf 23.803,88 € festgesetzt; im Übrigen

wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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