Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 603/05

Tenor

1.

Auf die befristete Beschwerde des Bezirksrevisors vom 22.09.2005 wird der (richterliche) Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.06.2005 3 Ca 2085/04 aufgehoben und der Vergütungsfestsetzungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Fassung der Teilabänderung vom 17.05.2005 3 Ca 2085/04 (269,12 €) wieder hergestellt.

2.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

3.

Für den Antragsteller wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.


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