Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Sa 508/13

Tenor

Der Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen. Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.03.2013 ist gegenstandslos. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Gebührenstreitwert wird gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG auf 69.827,55 € festgesetzt.


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