Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 437/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten

wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27.05.2016 abgeändert. Der Gegenstandswert für den gerichtlichen Vergleich vom 19.02.2016 wird auf 9.416,88 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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