Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 407/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.04.2016 abgeändert.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 6.151,-- € festgesetzt.

Die Beschwerdeführer haben eine Gebühr in Höhe von 25,00 € zu zahlen.


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