Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 31/22

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 27.12.2021 teilweise abgeändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 RVG auf 100.000,00 € festgesetzt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben eine Gebühr von 55,00 € zu tragen.


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