Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 721/03

Tenor

hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 10.09.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp

sowie die ehrenamtlichen Richter Lätzsch und Mantwill

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 12.03.2003 - 4 Ca 1185/02 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.460,83 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über den Basissatz seit dem 21.10.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin zu 93 % und der Beklagten zu 7 % auferlegt.

Die Kosten des ersten Rechtzuges werden der Klägerin zu 81 % und der Beklagten zu 19 % auferlegt.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.


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