Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 10/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.01.2005 - 5 BV 20/04 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000 Euro festgesetzt.

Im Übrigen werden die Beschwerde der Arbeitgeberin und die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates zurückgewiesen.


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