Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 205/05

Tenor

1. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 01.12.2004

- 5 Ca 1695/04 - werden zurückgewiesen.

2. Von den Gerichtskosten des zweiten Rechtszuges - mit Ausnahme der durch die Zeugenladung veranlassten Kosten, welche der Beklagten zu 1) zur Last fallen - tragen der Kläger und die Beklagte zu 1) je die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger die der Beklagten zu 2) in vollem Umfang und die eigenen zur Hälfte. Die Beklagte zu 1) trägt die eigenen außergerichtlichen Kosten voll und die des Klägers zur Hälfte.

3. Die Revision wird zugelassen.

4. Der Streitwert beträgt unverändert 35.977,40 €.


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