Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 191/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.11.2005 - 2 BV 22/05 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 5.152,50 € festgesetzt.


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