Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 194/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.11.2005 - 2 BV 33/05 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 7.728,75 € festgesetzt.


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