Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 463/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 23.06.2006 - 1 BV 16/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 16.771,10 € festgesetzt


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