Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 621/06

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 23.08.2006

- 4 BV 35/06 - wird zurückgewiesen

Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt


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