Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 46/10 (Teilb.)

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitnehmerin D2 und des Arbeitnehmers H1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.11.2009 - 6 BV 132/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor klarstellend wie folgt lautet:

Die Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat der Arbeitgeberin vom 13./14.05.2009 wird für unwirksam erklärt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.