Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 398/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 27.06.2012 - 2 Ca 227/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

 

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.666,57 € festgesetzt.


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