Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1238/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 19.06.2013.2013 abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die als „Versetzung“ bezeichnete Personalmaßnahme der Beklagten vom 12.11.2012 – betreffend die Zuordnung des Klägers zum Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (M.E.C.) unwirksam ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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