Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 604/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.04.2014 - 5 Ca 2630/13 – teilweise abgeändert und in den Ziffern 1. und 2. des Tenors wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 888,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 455,74 € brutto seit dem 01.06.2013, aus weiteren 320,82 € brutto seit dem 01.07.2013 und aus weiteren 111,73 € brutto seit dem 01.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3/5 und die Beklagte 2/5 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 18 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 34 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen