Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 728/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15.12.2014 – 4 BV 84/13 – abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen