Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 370/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 10. März 2015 (3 Ca 9/15) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung teilweise abgeändert.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin aus ihrem Einkommen monatliche Raten von 67,00 Euro zu zahlen hat.

Der Beginn der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht neu festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen.


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