Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 159/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 29.02.2016 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.02.2016 – 3 Ca 766/14 -  wird der Beschluss aufgehoben.

Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 05.09.2015 – 3 Ca 766/14 – wird wie folgt abgeändert:

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger nunmehr monatliche Raten von 168,00 € aus seinem Einkommen zu zahlen hat.


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