Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 641/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16.10.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 19.09.2017 – 3 Ca 822/16 - wird der Beschluss aufgehoben.

Es verbleibt bei dem Beschluss vom 16.06.2016, mit dem dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt wurde.


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