Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 11/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 15.09.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.08.2017 – 2 Ca 1666/14 - wird der Beschluss aufgehoben.

Es verbleibt bei dem Beschluss vom 31.10.2014, mit dem dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt wurde.


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