Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 204/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 16 April 2018 (2 Ca 70/19) hinsichtlich des Bewilligungszeitpunktes abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe in vollem Umfang für den im Termin vom 21. März 2019 gestellten Antrag bewilligt

Zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug wird ihm Rechtsanwalt T aus I beigeordnet.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger aus seinem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 72,00 Euro zu leisten hat.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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