Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 587/20

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 22. Oktober 2020 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 19. Oktober 2020 – 2 Ca 682/20 – wird zurückgewiesen. Unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Festsetzung wird von Amts wegen zugleich der Vergleichswert auf ebenfalls 11.332,05 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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