Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 562/20

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 29. September 2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 16. September 2020 – 1 Ca 471/20 – abgeändert. Der Verfahrens- und Vergleichswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

              Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

              Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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