Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Ta 179/25

Tenor

Die außerordentliche Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. Juni 2025 – 10 Ca 1500/25 – wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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