Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 661/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.01.2001 ver-

kündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 5 Ca 4627/00 - unter

Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert

und zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet

ist, die Klägerin seit dem 01.10.1997 nach Ver-

gütungsgruppe Vb der Anlage 1a zum BAT zu

vergüten.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,

die ab 29.05.2000 fällig gewordenen Nachzahlungsbe-

träge mit 4 % p.a. zu verzinsen.

3. Wegen des weitergehenden Zinsantrags wird die

Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Die Revision wird zugelassen.


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