Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 (3) Sa 220/03

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.11.2002 - 12 Ca 4227/02 wird abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.791,34 EUR zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2002.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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