Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 227/03

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Rechts-

wegbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2003 - 8 Ca 11077/02 - abgeändert:

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zu-

lässig.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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