Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 304/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.07.2003 - 14 Ca 13540/02 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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