Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 79/04

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten D& Kollegen wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2003 - 3 BV 99/02 - abgeändert:

Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer zu 5/6 auferlegt.

Beschwerdewert: 800,00 EUR


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