Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1018/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.02.2004 – 8 Ca 13761/02 – wie folgt geändert:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

3. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte. Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 %.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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