Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 1016/04

Tenor

Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.03.2004 – 16 Ca 13463/03 – wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.357,74 € für die Zeit vom 01.01.2003 bis zum 30.11.2003 nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 24.11.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger beginnend ab dem 01.12.2003 über den unstreitigen Betrag von 752,50 € monatlich hinaus weitere 214,34 € monatlich zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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