Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 309/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.07.2004

- 22 Ca 4945/04 - aufgehoben und die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen.


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