Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 367/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.01.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 20 Ca 8795/05 – teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird über die erstinstanzlich ausgeurteilten Beträge hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 620,00 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 530,00 € seit dem 01.07.2005 und aus 90,00 € seit dem 01.08.2005 und weitere 17,90 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/6 und der Beklagten zu 5/6 auferlegt.

4. Die Revision wird zugelassen.


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