Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 1036/06

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.06.2006 – 5 Ca 4397/02 – abgeändert:

Die Widerklage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des 1. Rechtszuges trägt der Kläger zu 11 %, die Beklagte zu 89 %. Die Kosten der Säumnis vom 22.04.2005 trägt der Kläger.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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