Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1298/06

Tenor

1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 27.07.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 3 Ca 3190/05 – werden mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Es wird festgestellt, dass sich das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit jedenfalls bis zum 31.10.2007 verlängert.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¾ und der Beklagten zu ¼ auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.


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