Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 120/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.11.2006 in Sachen

7 Ca 2280/06 teilweise abgeändert:

Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¼ und der Beklagten zu ¾ auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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