Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 72/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2009 – 10 Ca 5851/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.


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