Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1308/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.10.2009 – 3 Ca 1859/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil wegen der teilweisen Klagerücknahme der Klägerin wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 678,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2009 aus 383,28 € sowie seit dem 08.07.2009 aus weiteren 295,62 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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