Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 96/10

Tenor

Die Beschwerde der Klägervertreterin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.03.2010 – 1 Ca 7182/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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