Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1422/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.10.2010 – 6 Ca 4688/09 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.09.2009, zugegangen am 29.09.2009, nicht aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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